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Fördermittel für den Neubau

Den Hausbau müssen Bauherren finanziell nicht allein stemmen. Der Staat unterstützt sie mit vielfältigen Förderprogrammen. Aber auch Kommunen oder Kirchen bieten attraktive Zuschüsse. Wir informieren über die verschiedenen Anlaufstellen.


Die Bauzinsen sind weiterhin auf einem historisch niedrigen Niveau. Entsprechend groß ist der Wunsch vieler Bundesbürger nach den eigenen vier Wänden: Hier kann man sich nach eigenem Gusto einrichten, zudem ist die selbst genutzte Immobilie die sicherste Form der Altersvorsorge. Ein Hausbau bleibt aber auch in der Niedrigzinsphase ein finanzieller Kraftakt – dafür sorgen nicht zuletzt die oftmals deutlich gestiegenen Grundstückspreise und Baukosten. Unter diesen Umständen ist jede Förderung willkommen, der Staat etwa greift Bauherren mit vielfältigen Maßnahmen unter die Arme. Am bekanntesten sind die Programme der KfW, aber auch Länder und Kommunen bieten Fördermittel an, selbst die Kirche ist im Bereich der Eigenheimförderung aktiv. „Angehende Bauherren sollten sich vor allem rechtzeitig informieren, welche zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse für Sie infrage kommen“, rät Dirk Scobel, Immobilienexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg.


Programme der KfW

Für den Bau eines klimafreundlichen Effizienzhauses stellt die KfW im Programm „Energieeffizient Bauen“ (153) zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Die Immobilie muss den energetischen Standard eines „KfW-Effizienzhauses 40 Plus“, „40“ und „55“ oder den eines Passivhauses erfüllen. Bis zu 100.000 Euro Kredit erhalten Bauherren pro Wohneinheit, dazu kommen einmalige Tilgungszuschüsse je nach Energieeffizienz zwischen 5.000 und 15.000 Euro. „Die Kredite inkludieren tilgungsfreie Anlaufjahre, sie sind zudem mit weiteren Förderungen kombinierbar“, erklärt Dirk Scobel.

Wichtig: KfW-Kredite müssen Sie vor Baubeginn beantragen. Dazu sollten Sie sich an ihre Hausbank wenden. Anträge auf Zuschüsse dagegen müssen Sie direkt bei der KfW stellen. Alle Informationen gibt es unter www.kfw.de. „Wer eine KfW-Förderung für seinen energieeffizienten Neubau in Anspruch nehmen möchte, muss einen unabhängigen Sachverständigen für die Planung hinzuziehen“, weist Dirk Scobel auf eine Besonderheit hin. Für die Baubegleitung gebe es aber eine gesonderte Förderung in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro. Auch dieser Zuschuss müsse direkt bei der KfW beantragt werden. Ganz unabhängig von der Energieeffizienz eines Hauses gibt es von der KfW im Programm 124 zudem bis zu 50.000 Euro zinsgünstigen Kredit pro Bauvorhaben für den Bau oder Kauf eines selbst genutzten Eigenheims.


Das neue Baukindergeld

Die KfW wickelt ebenfalls das neue Baukindergeld ab. Pro Kind und Jahr erhält eine Familie 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren, bei zwei Kindern ergibt sich eine Förderung von 24.000 Euro. „Anspruch haben alle Familien mit Kindern, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland erwerben und in den Jahren vor der Antragstellung gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten haben“, erklärt Dirk Scobel. Berücksichtigt werden alle Kinder, die bei der Antragstellung jünger als 18 Jahre und kindergeldberechtigt sind. „Anträge auf Baukindergeld können nur direkt über das Internet bei der KfW gestellt werden, der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie dort eingegangen sein“, so Dirk Scobel. Baukindergeld können Sie bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.


Fördermittel der Bundesländer

Auch die 16 Bundesländer unterstützen den Bau einer selbst genutzten Immobilie, spezielle Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an. „Die Bedingungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, oft sind die Förderungen an Einkommensgrenzen oder an eine bestimmte Anzahl von Kindern gebunden“, erläutert Bauexperte Dirk Scobel. Vor der Antragstellung sollte man sich über die entsprechenden Bedingungen informieren. Einen ersten Überblick können Sie sich im Internet unter www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/bundeslaender verschaffen.


Städte und Gemeinden

Unter www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommunen wiederum sind die Fördermittel von 720 Städten und Gemeinden aufgelistet. Geld vom Bürgermeister gibt es in Form von Zuschüssen und Darlehen vor allem für Familien mit Kindern. „Beim sogenannten Einheimischenmodell geben Städte und Gemeinden zudem neu ausgewiesenes Bauland vergünstigt an ortsansässige Familien ab“, weiß Dirk Scobel. Wie bei allen Förderungen sollte man sich bei seiner Kommune rechtzeitig informieren und den Antrag frühzeitig stellen.


BAFA fördert auch im Neubau

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Die meisten Zuschüsse entfallen dabei auf Modernisierungen, aber auch für Neubauten gibt es in Einzelfällen Geld. Mehr Informationen finden Bauherren unter www.bafa.de. Zuschüsse werden vor allem für die Nutzung der Solarenergie, für energieeffiziente Wärmepumpen und emissionsarme Holzheizungen gezahlt. „Der Antrag auf Förderung muss vor der Umsetzung der Maßnahme direkt beim BAFA eingereicht werden“, so der Hinweis von Dirk Scobel.


Fördermittel der Kirchen

Auch katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen unterstützen Familien beim Erwerb von Baueigentum. Im Angebot sind beispielsweise nicht nur Baugrundstücke in Erbbaupacht, sondern auch Darlehen. Einen aktuellen Überblick gibt es im Internet auf der Seite www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kirchen.


Wohn-Riester

Seit Anfang 2008 gibt es mit dem sogenannten Wohn-Riester für die selbst genutzte Immobilie dieselben Zulagen und Steuervorteile wie für die Riester-Rente. Die Fördermittel kann der Begünstigte für den Bau, den Kauf oder ebenso für die Entschuldung der Immobilie verwenden. Die Finanzierungen erfolgen im Wesentlichen über Riester-Darlehen oder Riester-Bauspardarlehen. „Die maximale Förderung wird erzielt, wenn jährlich 4 Prozent des Vorjahres-Brutto- Einkommens in einen Riester-Vertrag fließen – abzüglich der Zulagen“, erläutert Dirk Scobel.


Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Eine weitere staatliche Förderung ist die Wohnungsbauprämie. Damit werden vor allem Beiträge an Bausparkassen bezuschusst. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es, wenn vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder Teile des Gehalts etwa in einen Bausparvertrag fließen. Die Förderung gilt dabei aber nur für gewisse Einkommenshöchstgrenzen.


Quelle: derbauherr.de

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